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Schadstoff-Sammlung
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Beim WZV werden Sie Ihre Schadstoffe los.
In haushaltsüblicher Menge nehmen wir Ihre Schadstoffe aus dem Haushalt kostenlos am Schadstoffmobil und auf unseren Recyclinghöfen an. Außerdem arbeiten wir mit zahlreichen Fachgeschäften zusammen, bei denen Sie bestimmte Schadstoffe abgeben können. Bei Bedarf holen wir Schadstoffe gegen eine geringe Fahrtkostenpauschale direkt bei Ihnen ab. Wann das Schadstoffmobil in Ihre Gemeinde kommt, finden Sie in Ihrem Abfallkalender.
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Typische Problemabfälle aus dem Haushalt, die auf keinen Fall in den Restabfallbehälter gelangen dürfen, sind:
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Automobilbereich: |
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Autobatterien, Batteriesäure, Bremsflüssigkeit,
Farben- und
Lackreste, Klebstoffe, Lösemittel,
Pinselreiniger, Spachtelmasse
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Heimwerker-Bereich:
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Abbeiz- und Ablaugmittel, Dichtungs- und
Versiegelungsmittel, Farben-
und Lackreste, Holzschutzmittel, Klebstoffe,
Leuchtstoffröhren, Lösemittel,
Pinselreiniger, Spachtelmasse
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Freizeit- und Hobby-Bereich:
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Batterien und Knopfzellen (Zink/Kohle, Alkali/Mangan, Zink/Silberoxid, Lithium-Systeme)
Akkumulatoren (Nickel/Cadmium, Nickel/Metallhydrid),
Kondensatoren, Film- und Fotochemikalien, Säuren, Laugen,
Chemikalien, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
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Haushaltsbereich:
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Thermometer, Backofenspray, Desinfektionsmittel, Energiesparlampen, Entkalker, Kosmetika,
Pflege-, Reinigungs- und Waschmittel,
Sanitär- und WC-Reiniger,
Körperpflegemittel, Altmedikamente, Spraydosen, Speiseöle
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Gesetz zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:
Das Gesetz schreibt vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte, zu denen auch Energiesparlampen gehören, nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die Hersteller sind zur Rücknahme der Altgeräte verpflichtet.
Der jeweilige Einzelhandel ist allerdings nicht dazu verpfichtet, Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen, die Rücknahme ist freiwillig.
Hinweise über die Annahme von Elektronikgeräten erhalten Sie hier.
Der WZV hilft dabei: Am WZV-Schadstoffmobil nehmen wir Elektrokleingeräte (bis zur Größe eines Toasters) und Energiesparlampen kostenlos an.
Wie Sie Großgeräte loswerden, erfahren Sie hier.
Batterieverordnung:
Seit 1998 ist der Handel
zur Zurücknahme und der Verbraucher zur Rückgabe von Batterien
und Akkumulatoren verpflichtet. In Geschäften, die Batterien verkaufen,
müssen deutlich gekennzeichnetet Batterie-Sammelbehälter aufgestellt
sein.
Für Starter-Batterien
ist beim Neukauf ein Pfand zu zahlen, es sei denn eine gebrauchte
Batterie wird zurückgegeben.
Altölverordnung:
Geschäfte, die Motoren
und Getriebeöle verkaufen, sind durch die Altölverordnung zur
kostenlosen Rücknahme von Altöl in Höhe der abgegebenen
Menge (Quittung aufbewahren!) verpflichtet.
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