Mit dem Jahreswechsel endet wieder die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für einige Unterlagen. Sowohl Gewerbebetriebe als auch Privatleute stehen dann vor der Entsorgungsfrage.
Bei sensiblen Daten ist Vorsicht geboten. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz sind bei der Entsorgung die DIN 66399 und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Sieben verschiedene Sicherheitsstufen sind vorgegeben (Kleinteiligkeit geschredderter Akten). Je höher die Schutzklasse betroffener Informationen, desto höher die zu wählende Schutzstufe.
Akten, die personenbezogene Daten enthalten, müssen mindestens unter Sicherheitsstufe 3 (z. B. Personaldaten, Bewerbungsunterlagen) bzw. 4 (z. B. Patientendaten, Kanzleiakten mit Mandanteninformationen) vernichtet werden.
Der WZV möchte seine Kundinnen und Kunden unterstützen und bietet eine unkomplizierte und komfortable Lösung zur Aktenvernichtung an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WZV-Fachvertriebs beraten gern telefonisch unter 04551 909 115 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zum jeweiligen Bedarf. Wenn die notwendige Schutzklasse festgelegt ist, kann unter drei verschiedenen, zugriffssicheren Metallbehältern die passende Größe ausgewählt und bestellt werden. 240 l, 350 l und 500 l Behälter stehen zur Verfügung. Für Mikrofilm- oder Festplattenvernichtung können separate Spezialbehälter bestellt werden.
Die Gefäße werden nach Terminabsprache direkt beim Kunden angeliefert und können dort in Ruhe befüllt werden. Das lästige und zeitaufwendige Ausheften einzelner Blätter entfällt dabei, es können ganze Aktenordner entsorgt werden. Die Abholung erfolgt individuell auf Abruf. Die Akten werden bei einem Spezialunternehmen entsorgt; das Vernichtungszertifikat wird dem Auftraggeber mit der Rechnung übergeben.