Öl- und Benzinabscheider
Nicht nur Werkstätten und Kfz-Betriebe haben sogenannte Öl- und Benzinabscheideranlagen verbaut, um das Wasser vor der Einleitung in das öffentliche Kanalnetz von Verunreinigungen zu trennen, sondern auch Gastronomiebetriebe (Fettabscheideranlagen). Je nach Art des Abscheiders müssen verschiedene Entleerungs- und Wartungsintervalle eingehalten werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung dieser Leerungen/Prüfungen gemeinsam mit unseren Entsorgungspartnern.
Fettabscheider
Die Entsorgung (DIN 4040-100, Punkt 12.2)
Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden. Schlammfang und Abscheider sind mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig zu entleeren und zu reinigen. Das anschließende Wiederbefüllen der Abscheideranlagen muss mit Wasser (z. B. Trinkwasser, Betriebswasser, aufbereitetes Abwasser aus der Fettabscheideranlage), das den örtlichen Einleitungsbestimmungen entspricht, erfolgen.
Wartung (DIN 4040-100, Punkt 12.3)
Die Abscheideranlage ist jährlich, entsprechend den Vorgaben des Herstellers, durch einen Sachkundigen zu warten.
Generalinspektion (DIN 4040-100, Punkt 12.4)
Auszug aus der DIN 4040-100, Punkt 12.4: „Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.”
Schwerpunkte bei der Überprüfung sind vor allem die Bemessung, der bauliche Zustand und die Dichtheit der Abscheideranlage, der Zustand der Innenwände, Einbauteile, elektrischer Einrichtungen, die Ausführung der Zulauf- und Lüftungsleitungen, die Vollständigkeit des Betriebstagebuchs sowie der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung und Vorhandensein erforderlicher Zulassungen und Unterlagen.
Betriebstagebuch (DIN 4040-100, Punkt 12.5)
Im Betriebstagebuch sind die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe sowie die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel zu dokumentieren.
Betriebstagebuch und Prüfberichte sind vom Betreiber aufzubewahren und auf Verlangen den örtlich zuständigen Aufsichtsbehörden oder den Betreibern der nachgeschalteten kommunalen Abwasseranlagen vorzulegen.