Mit dem Service der WZV Entsorgung bietet der WZV Unternehmen ein komplettes Paket rund um die Abfallentsorgung an. Wichtige Bausteine sind die kompetente Beratung im Vorfeld und die zertifizierten Entsorgungsleistungen für die unterschiedlichen Abfallarten.

Die Regelleistungen für Unternehmen umfassen ein variables Behältersystem für die Entsorgung von diversen Abfällen. Die abfallrechtliche Nachweisdokumentation übernehmen wir selbstverständlich und garantieren, uns als Entsorgungsfachbetrieb um eine sachgemäße Entsorgung der Abfälle zu kümmern.

Sie sind Erzeuger und Besitzer von gewerblichen oder aus anderen Herkunftsbereichen anfallenden Siedlungsabfällen (Restabfall AzB) beachten Sie bitten § 17 Abs. 1 KrWG. Demnach sind Sie verpflichtet, die Abfälle zur Beseitigung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. 

Das bieten wir an

Als gewerblicher Kunde im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre passende Lösung zur Abfallentsorgung zusammenzustellen.

Eine schematische Darstellung der unterschiedlichen Tonnengrößen

Wählen Sie die optimale Größe und bestellen Sie diese bequem per Email gewerbe@wzv.de

Wir bitten Neukunden, alle wichtigen Informationen (Rechnungsanschrift/ Aufstellanschrift und Firmierung) direkt mit anzugeben. Wir senden Ihnen dann den passenden Entsorgungsauftrag zu. 

Bitte beachten Sie, dass (anders als im privaten Bereich) hier ein fester Abhol - / Leerungsrhythmus der Tonnen hinterlegt ist und nach diesem abgerechnet wird. 


Broschüre Gewerbekunden

Trennung von Speiseabfällen

Speiseabfälle aus Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen müssen gemäß dem Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz (TierNebV) getrennt entsorgt werden.

Entsorgungsangebot des WZV

Der WZV bietet in Zusammenarbeit mit unserem zuverlässigen Entsorgungspartner spezielle 120/240-Liter-Behälter für Speiseabfälle sowie 90-Liter-Behälter für Altfette an. Diese können mit individuellen Entleerungsrhythmen (wöchentlich, alle 2 oder 4 Wochen) genutzt werden.

Vorteile unserer Serviceleistungen:

  • Hygienisch saubere Entsorgung
  • Desinfizierte Behälter nach jeder Abholung
  • Rechtlich sichere Abholung (Aufbereitung und Verwertung)

Was gehört in die gewerbliche Speiseabfalltonne?

Erzeugnisse tierischen Ursprungs: Fleisch, Fleischerzeugnisse, Molkereiprodukte, Eier, Fisch und mehr

Verarbeitete / gekochte Lebensmittel: alle zubereiteten Speisen (z. B. Nudeln, Kartoffeln, zubereitetes Gemüse, Salate und Obst), alle sonstigen Reste aus der Zubereitung und dem Verzehr

Sie planen eine Veranstaltung?

Jeder kennt das Problem, wo lasse ich meinen Müll und wie kann ich Ihn entsorgen.

Sowohl berufliche als auch private Veranstaltungen stehen in der Regel für Festlichkeiten, Abwechslung und Unterhaltung. Mitunter genießen wir diese Auszeiten vom Alltag so sehr, dass wir ganz vergessen, dass wichtige Dinge, wie die Abfallentsorgung in den Hintergrund treten. 

Veranstaltungen sind kurzlebig, versammeln eine große Anzahl von Menschen und laden zum Konsum von Lebensmitteln, Getränken und einer Vielzahl von Begleitprodukten ein. Deshalb sollte eine verantwortungsvolle Abfallentsorgung auf der Prioritätenliste weit oben stehen.

Es stellt sich daher die Frage: Wie gelingt die Gestaltung einer umweltfreundlichen und möglichst abfallfreien Veranstaltung?

Bei der Müllbeseitigung einer Veranstaltung ist eine gründliche Planung und Durchführung essentiell, um sowohl die Umweltbelastung zu minimieren als auch die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Es ist wichtig, bereits im Vorfeld ein Abfallkonzept zu erstellen, das die Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung berücksichtigt. Bitte beachten Sie in Ihrem Abfallkonzept, dass Restabfälle zur Beseitigung (AZB) überlassungspflichtig sind und über den WZV (ÖrE) entsorgt werden müssen. 

Für weitere Rückfragen erreichen Sie uns:

gewerbe@wzv.de oder 04551 909115

Geschäftliche Unterlagen müssen für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist müssen Akten, Archivmaterial und andere Datenträger vernichtet werden. Gemeinsam mit unserem zertifizierten Entsorgungspartner, bieten wir diese Leistung an. Mit Hilfe von abschließbaren Behältern in 3 verschiedenen Größen garantieren wir eine zuverlässige Vernichtung Ihrer Unterlagen gemäß aktueller Datenschutz-Grundverordnung (DSGV). Moderne Hochleistungsschredder zerkleinern diese inklusive Metallmechanik, Trennblättern oder Klarsichtfolien. Anschließend werden die winzigen Partikel zu Ballen gepresst und es entstehen wertvolle Recyclingprodukte.

Aktenbehälter

240 Liter – für ca. 35 Ordner
350 Liter – für ca. 50 Ordner
500 Liter – für ca. 60 Ordner
Kleinmenge: Anlieferung WZV-Recyclinghöfe

Mikrofilmbehälter 

auf Anfrage

Festplattenvernichtung

auf Anfrage

Und so wirds gemacht:

Sie bestellen den gewünschten Behälter beim WZV per Email gewerbe@wzv.de (oder per Fax 04551-909 245). 
Die beauftragte Firma meldet sich bzgl. des Liefertermins bei Ihnen.
Sie befüllen den Behälter (Standzeit mindestens 1 Woche) und bestellen beim WZV die Abholung.
Das Objekt muss barrierefrei zugänglich und die erforderliche Etage mit einem Fahrstuhl erreichbar sein.
Der Subunternehmer holt den Behälter wieder ab. Nach der Abholung erhalten Sie das Vernichtungszertifikat direkt von unserem Subunternehmer per Email.

Öl- und Benzinabscheider

Nicht nur Werkstätten und Kfz-Betriebe haben sogenannte Öl- und Benzinabscheideranlagen verbaut, um das Wasser vor der Einleitung in das öffentliche Kanalnetz von Verunreinigungen zu trennen, sondern auch Gastronomiebetriebe (Fettabscheideranlagen). Je nach Art des Abscheiders müssen verschiedene Entleerungs- und Wartungsintervalle eingehalten werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung dieser Leerungen/Prüfungen gemeinsam mit unseren Entsorgungspartnern.

Fettabscheider

Die Entsorgung (DIN 4040-100, Punkt 12.2)
Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden. Schlammfang und Abscheider sind mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig zu entleeren und zu reinigen. Das anschließende Wiederbefüllen der Abscheideranlagen muss mit Wasser (z. B. Trinkwasser, Betriebswasser, aufbereitetes Abwasser aus der Fettabscheideranlage), das den örtlichen Einleitungsbestimmungen entspricht, erfolgen.

Wartung (DIN 4040-100, Punkt 12.3)
Die Abscheideranlage ist jährlich, entsprechend den Vorgaben des Herstellers, durch einen Sachkundigen zu warten.

Generalinspektion (DIN 4040-100, Punkt 12.4)
Auszug aus der DIN 4040-100, Punkt 12.4: „Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.”
Schwerpunkte bei der Überprüfung sind vor allem die Bemessung, der bauliche Zustand und die Dichtheit der Abscheideranlage, der Zustand der Innenwände, Einbauteile, elektrischer Einrichtungen, die Ausführung der Zulauf- und Lüftungsleitungen, die Vollständigkeit des Betriebstagebuchs sowie der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung und Vorhandensein erforderlicher Zulassungen und Unterlagen.

Betriebstagebuch (DIN 4040-100, Punkt 12.5)
Im Betriebstagebuch sind die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe sowie die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel zu dokumentieren.
Betriebstagebuch und Prüfberichte sind vom Betreiber aufzubewahren und auf Verlangen den örtlich zuständigen Aufsichtsbehörden oder den Betreibern der nachgeschalteten kommunalen Abwasseranlagen vorzulegen.

Fachgerechte Entsorgung von Sonderabfällen

Fachgerechtes Einsammeln, Transportieren, Behandeln und Zwischenlagern von gefährlichen Abfällen aus Gewerbebetrieben ist ein Spezialgebiet der WZV Entsorgung. Unsere Sonderabfallexperten beraten Sie und stellen spezielle Transport- und Lagerbehälter zur Verfügung.

Schadstoffmobil und Zwischenlager

Mit unserem Schadstoffmobil fahren wir regelmäßig, auch zu kurzfristig vereinbarten Terminen, gefährliche Abfälle aus Gewerbebetrieben ab. In unserem Sonderabfallzwischenlager in Bad Segeberg können wir Sonderabfälle solange lagern, bis die Mengen für einen Großtransport zu den Sonderabfallentsorgungsanlagen zusammengestellt werden können. Speziell ausgebildete Fahrer unseres Containerdienstes transportieren die Sonderabfälle sicher und kümmern sich um alle notwendigen Nachweisverfahren.

Ölhaltige Abfälle

Auch für die Entsorgung von Abfällen aus Kfz-Betrieben (ölverschmierte Putzlappen, Brems- und Kühlflüssigkeiten o.ä.) stellen wir gern gemeinsam mit unserem Entsorgungspartner Abfallbehälter auf und lassen diese auf Abruf entleeren. 

Wichtiger Hinweis zur Brandrestentsorgung

Bei der Entsorgung von Brandresten informieren Sie uns bitte grundsätzlich vorab per Telefon, um die weiteren Schritte zu besprechen. In den meisten Fällen ist ein Besichtigungstermin der Brandreste (mit Probenentnahme) nötig, und eine entsprechende Dokumentation ist vorgeschrieben.

Merkblatt Brandschäden

Zielsetzung der Verordnung

Ziel der neuen Verordnung ist es, die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen zu erhöhen und somit das Recycling zu verstärken. Die getrennte Sammlung von Abfällen ist sorgsam zu dokumentieren; auf Verlangen der zuständigen Behörde sind die Dokumentationen vorzulegen. Die Dokumentation kann durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege oder ähnliche Dokumente (z.B. Entsorgungsverträge) erfolgen (§ 3 Abs. 3 GewAbfV).

Getrennte Erfassung von Abfällen

Was muss getrennt erfasst werden? Wie bereits bisher: Papier und Pappe, Glas, Kunststoff, Metalle einschließlich Legierungen, biologisch abbaubare Abfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Neu bzw. zusätzlich: Textilien, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische sowie Baustoffe auf Gipsbasis.

Pflichtrestabfallbehälter

Der § 7 Abs. 1 der Gewerbeabfallverordnung präzisiert, dass Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 KrWG diese Abfälle zu überlassen haben. Gemäß § 7 Abs. 2 GewAbfV haben die Erzeuger und Besitzer zu diesem Zweck Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (WZV) in angemessenem Umfang, mindestens aber einen Behälter, zu nutzen. Der Gesetzgeber hat somit den "Pflichtabfallbehälter" für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen normiert.

Weitere Informationen finden Sie in der Gewerbeabfallverordnung (ab 01.08.2017).

 


Kontakt

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen. Unsere Kundenberater erstellen ein individuelles und maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen.

Gewerbekundenservice   

gewerbe@wzv.de

04551 909115

 

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