Haben Sie Fragen? Wir haben Antworten! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Services beim WZV.
Häufig gestellte Fragen
Gebühren
Alle Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz an der Anschrift gemeldet sind, auch Kinder jeden Alters und Menschen, die aus beruflichen Gründen häufig abwesend sind. Besuch muss nicht angemeldet werden.
Bitte teilen Sie abrechnungsrelevante Änderungen formlos schriftlich oder per Mail an mgb-kataster@wzv.de mit. Außerdem haben wir ein Formular zur Haushaltsdaten-Eingabe eingerichtet.
Da alle Gefäße gechippt sind, erkennen unsere Fahrzeuge die bereit gestellten Tonnen und registrieren die in Anspruch genommenen Leerungen. Wie viele Leerungen Ihres Restabfallbehälters Sie im laufenden Jahr bereits genutzt haben, können Sie jederzeit unter der Telefonnummer 04551 9090 in unserem Servicecenter erfragen.
Restabfall wird nicht pauschal, sondern entsprechend der genutzten Leerungen abgerechnet. Daher sollten Leerungstermine nur bei Bedarf, also wenn die Tonne voll ist, genutzt werden.
Wir gehen von einem Mindestrestabfallvolumen von 360 l/ Kopf und Jahr aus. Das bedeutet, eine 2-Personen-Wohneinheit bekommt mindestens 720 l Restabfallvolumen berechnet usw. Das Volumen wird am Jahresanfang auf dem Vorauszahlungsgebührenbescheid veranlagt.
Damit soll verhindert werden, dass, um Gebühren zu sparen, Restabfall wild entsorgt wird.
Am Anfang eines Jahres erhalten unsere Kunden den Abfallgebührenjahresbescheid, der zwei Bestandteile hat: Die Abrechnung für das vorangegangene Jahr, in dem die Differenz zwischen der Vorauszahlung und den tatsächlich genutzten Leerungen und Behältern berechnet wird, und den Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr.
Ein rechtskräftiger Widerspruch kann formlos, aber ausschließlich schriftlich per Post, Fax oder zur Niederschrift im Servicecenter des WZV eingelegt werden. Hierfür ist zwingend eine Frist von vier Wochen nach Zugang des Bescheids einzuhalten. Bitte beachten Sie auch die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheids.
Zusätzliche Services werden nicht über den Gebührenbescheid abgerechnet. Hierfür erhalten Sie eine separate Rechnung.
Der WZV zieht die fälligen Gebühren für Abfall oder Abwasser sowie Rechnungsbeträge für individuelle Leistungen wie z.B. kostenpflichtiger Behältertausch, Containerdienstleistungen oder Vorstellservice automatisch ein, wenn ein SEPA-Mandat erteilt wurde. Fragen hierzu richten Sie bitte an Buchhaltung@wzv.de oder 04551 909 258.
Behälter
Es besteht eine Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen. Nur wer eine fachgerechte Eigenkompostierung nachweisen kann, benötigt keine Biotonne.
Die Tüten benötigen zu lang zum Zersetzen und stören die Abläufe in der Verwertungsanlage.
Tonne nach dem Leeren auswaschen, trocknen lassen und Deckel und Rand mit Essigwasser einsprühen.
Vorsorglich gilt: Tonne schattig aufstellen, Abfälle nur trocken einfüllen oder in Papier einwickeln, Pappe oder Eierkartons auf den Tonnenboden oder als Zwischenschichten einfüllen.
Leider nicht. Nach Landesabfallgesetz muss ein Benutzer der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung entsprechend der von ihm produzierten Abfallmenge mit Abfallgebühren belastet werden. Eine kostenlose oder subventionierte Windeltonne oder ein kostenloser oder subventionierter Windelsack für Familien mit Kleinkindern ist deshalb nur dann möglich, wenn die Kosten hierfür komplett über allgemeine Haushaltsmittel der jeweiligen Stadt/Gemeinde finanziert werden. Das ist im Kreis Segeberg nicht vorgesehen.
Alle Privatkunden in Deutschland unterliegen per Gesetz dem sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, die anfallenden Abfälle dem hoheitlichen Abfallentsorger an ihrem Wohnort zu überlassen. Im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) ist das der WZV.
Allgemeines
Wenn Leerungen aufgrund von nicht durch den WZV zu vertretenden Gründen ausfallen (Wetter, Streik, Verkehr o.ä.) werden diese nicht nachgeholt. Auch eine Erstattung ist nicht möglich.
Das ist leider nicht zulässig. Abfälle aus privaten Haushalten und gewerbliche bzw. aus anderem Herkunftsbereich stammende Abfälle müssen getrennt erfasst und abgerechnet werden.
Bio-, Papier- und Restabfallbehälter haben ein maximales Füllgewicht. Die Gewichtsbegrenzungen sind in den DIN-Vorschriften für Abfallbehälter festgelegt. Die Hersteller garantieren dafür.
Diese Gesamtgewichte dürfen nicht überschritten werden:
80-Liter-Behälter: 50 kg
120-Liter-Behälter: 60 kg
240-Liter-Behälter: 100 kg
660-Liter-Behälter: 270 kg
1.100-Liter-Behälter: 450 kg
Tonnen grundsätzlich nur locker befüllen, nicht verpressen. Der Deckel muss noch schließen.
Das kann verschiedene Gründe haben, z.B.:
• Abfall war verpresst / verklebt / gefroren und hat sich nicht gelöst.
• Tonne stand falsch herum oder auf der falschen Straßenseite bereit
• Fehlbefüllungen (z.B. Plastikbeutel in der Biotonne)
• Überbefüllung (Deckel schließt nicht mehr, oder viel zu schwer)
Bitte erfragen Sie im Zweifel unter 04551 909-0, weshalb Ihre Tonne noch voll ist.
Die WZV-Mitarbeiter holen die Bio-, Papier- und Restabfalltonne am jeweiligen Entleerungstag vom Grundstück und stellen sie nach dem Entleeren wieder zurück. Der Preis für diesen Service hängt von der Entfernung zwischen Grundstück und Straße ab. Wenn Sie den Vorstellservice gebucht haben, dann prüft unser Personal bei der Restabfalltonne, ob diese zu mindestens 75% gefüllt ist und kippt diese nur dann. Wenn Sie auch bei einer geringeren Befüllung eine Leerung wünschen, machen Sie dies bitte an der Restabfalltonne kenntlich.
Bei Bioabfall und Altpapier gibt es keine Bedarfsleerung, diese Behälter werden bei jedem Termin geleert.
Nein. Für alle gebührenrelevanten Änderungen brauchen wir einen schriftlichen Nachweis. Bitte schreiben Sie uns eine Mail an abfalltonne@wzv.de, einen Brief oder nutzen Sie eines der auf dieser Homepage zur Verfügung stehenden Formulare, bspw. für Behälteränderungen oder Änderungen der Haushaltsdaten.
Abfallbehälter werden, sobald der Kunde sich meldet, vom WZV ausgetauscht. Für den Tausch und den Behälter muss nur gezahlt werden, wenn der Nutzer des Behälters für den Schaden verantwortlich ist. Bei Materialermüdung der Abfallbehälter – meistens sind es Risse im Behälter, aber auch defekte Räder oder Deckelscharniere – kostet der Austausch des Behälters nichts. Die Tonne darf bis zum Austausch ganz normal genutzt werden.
Abfallbehälter, insbesondere die Biotonne, werden im Laufe der Jahre schmutzig. Wir empfehlen, die Tonnen (idealerweise direkt nach einer Leerung im Sommer) mit klarem Wasser zu spülen. Hartnäckige Reste können mit einem Spaten gelöst werden. Um Ablagerungen zu vermeiden, hilft bei der Biotonne z.B. eine "geknüllte" Zeitung, Rasenrückschnitt oder kleine, zerkleinerte Äste auf dem Boden, bevor die klassischen Küchenabfälle eingefüllt werden. Der Behälter ist für die Lagerung dieser Abfälle gedacht. Gerüche und Ablagerungen sind normal.
Eine verschmutze Tonne kann auch durch den WZV gereinigt werden. Sie können einen sogenannten "Reinigungstausch" unter 04551 9090 beauftragen.
Die Tonne darf bis zum Austausch ganz normal genutzt und weiterhin befüllt werden. Wir tauschen diese dann gegen eine gereinigte Tonne aus. Wichtig ist, dass Sie den Behälter offen zugänglich auf dem Grundstück platzieren, damit wir problemlos den Reinigungstausch durchführen können.
Kosten: 20 Euro / Behälter.
Selbstanlieferungen
Die Anlieferung haushaltsüblicher Mengen von Abfällen muss nicht angemeldet werden.
Haushaltsübliche Mengen können Sie kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgeben oder bei unserer mobilen Schadstoffsammlung. Schauen Sie nach wann das Schadstoffmobil in Ihrer Nähe ist.
Bis zu 2 m³ Gartenabfall darf je Anlieferung von Privatkunden aus dem Kreis Segeberg kostenfrei angeliefert werden. Dazu gehört alles, was kompostierfähig ist: Strauchgut, Rasenschnitt, Laub, Fallobst usw.
E-Schrott kann kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Kleinteile nimmt auch die mobile Schadstoffsammlung des WZV mit. Außerdem nehmen Fachgeschäfte, die eine Verkaufsfläche von mindestens 400 m² haben, Elektrogeräte entgegen. Bei Großgeräten besteht außerdem der Anspruch auf Abholung und Rücknahme des Altgeräts bei Neukauf.
Bringen Sie gut erhaltene Gegenstände einfach zu Zweikauf auf den Recyclinghof Bad Segeberg. Dort prüfen unsere Mitarbeitenden vor Ort, ob die Artikel angenommen werden können und so ein zweites Leben bekommen. Melden Sie sich einfach an der Anmeldung des Recyclinghofs.
Bitte beachten Sie, dass Elektrogeräte, Textilien, Schadstoffe und beschädigte Gegenstände nicht angenommen werden.
Darüber hinaus nehmen wir solche Gegenstände auch für den Trödelmarkt in Schmalfeld entgegen. Dort werden sie zugunsten des Martin-Meiners-Fördervereins verkauft. Einfach an der Anmeldung des Recyclinghofs Bescheid geben. Kleinteile können auch selbständig im Tauschcontainer auf dem Hof in Bad Segeberg abgestellt werden.
Sperrmüll und Grünabfall
Gegen eine Gebühr können Sie Sperrmüll weiterhin von zu Hause abholen lassen. Rufen Sie unter 04551 9090 an oder nutzen Sie das Bestellformular.
In haushaltsüblichen Mengen können unsere Kunden (Privatkunden) ihren Sperrmüll auch kostenfrei selber auf unseren Recyclinghöfen anliefern.
Gegen eine Gebühr können Sie Gartenabfall weiterhin von zu Hause abholen lassen. Rufen Sie unter 04551 9090 an oder nutzen Sie das Bestellformular
In haushaltsüblichen Mengen können unsere Kunden (Privatkunden) ihren Gartenabfall auch kostenfrei selber auf unseren Recyclinghöfen anliefern.
Sperrmüll ist beweglicher Hausrat, der zu groß für die Restabfalltonne ist. Bspw. Möbelstücke, Matratzen, Teppiche, Kinderwagen, Rollos usw.
Kein Sperrmüll sind Kleinteile wie Spiele, Bücher oder Geschirr und auch kein festes Inventar wie z.B. Waschbecken, Fensterrahmen oder Gartenzäune.
Nein, Sie können die zur Abholung vorgesehenen Grünabfälle lose bereitlegen. Bitte halten Sie dabei die Termine ein und legen die Abfälle nicht schon Tage vorher an die Straße.
Gern hilft Ihnen in diesem Fall das Team vom Service-Center unter 04551 909 0 weiter.
Leider ist die Vergabe von Wunschterminen nicht möglich. Sie können den Termin stornieren, jedoch kann es dann eine Weile dauern, bis wieder Termine für Ihre Gemeinde freigeschaltet sind. Bei Fragen wenden Sie sich an das Service-Center unter 04551 909 0.
Wertstofftonne
Ja, ab 01.01.26 ist die Sammlung neu organisiert. Das bisherige Entsorgungsunternehmen Remondis ist dann nicht mehr für den Kreis Segeberg zuständig.
Siehe auch: „Wer ist der zuständige Sammler für die Wertstofftonne?“
In den Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Heidmoor, Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Lentföhrden, Nützen, Oersdorf, Schmalfeld, Winsen und der Stadt Kaltenkirchen ist der WZV für die Leerung der Tonnen zuständig.
Fragen bitte an info@wzv.de
Im restlichen Kreisgebiet sammelt das Unternehmen RMG Rohstoffmanagement aus Eltville am Rhein.
Fragen bitte an wertstofftonne.segeberg@rmg-gmbh.de (ab 27.10.2025 möglich)
Im Sammelgebiet des WZV (siehe „Wer ist der zuständige Sammler für die Wertstofftonne?“) findet die Auslieferung zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 statt. In allen anderen Orten und Gemeinden ist eine Auslieferung zwischen Oktober und Dezember 2025 geplant.
-Ein Kalender folgt-
Nein, jeder Haushalt wird automatisch mit einer Wertstofftonne ausgestattet.
Wenn Sie bis zum 31.03.2026 noch keine Tonne erhalten haben, melden Sie sich bitte in unserem Servicecenter unter 04551 909 0.
Für die Wertstofftonne wird keine separate Gebühr erhoben.
Das ist leider nicht möglich. Die Wertstofftonne ist ein Pflichtgefäß.
Ab dem 01.01.2026 werden, sobald Sie Ihre Tonne erhalten haben, die Gelben Säcke bei der Sammlung nicht mehr mitgenommen.
Die Wertstofftonne unterliegt ab dem 01.01.2026 gem. WZV-Abfallwirtschaftsatzung dem Anschluss- und Benutzungszwang, weil der Gesetzgeber die Trennung von Kunststoff und Metall für alle Haushalte rechtlich einfordert (KrWG/VerpackG). Außerdem haben Sie beim Kauf von Waren für die Verkaufsverpackungen automatisch ein Lizenzentgelt (z.B. Grüner Punkt) bezahlt, wodurch die Abfuhr und Verwertung dieser Abfälle zum Teil finanziert wird. Wenn Sie diese Stoffe über den Restabfall entsorgen, schaden Sie also nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrem Geldbeutel.
Wir möchten Sie bitten, auf "übliche" Müllsäcke zu verzichten.
Das spart zum einen Plastik ein, zum anderen nutzen Sie damit den Platz in der Tonne besser aus, da lose mehr hineinpasst.
Dünne, durchsichtige Säcke, die sich leicht zerreißen lassen, stellen jedoch keine Fehlbefüllung dar. Bitte nutzen Sie auf keinen Fall blickdichte Müllsäcke mit hoher Wandstärke oder Mülltüten aus Bioplastik. In diesen Fällen kann die Tonne nicht geleert werden.
Es kann nur unter bestimmten Bedingungen mehr als ein Behälter aufgestellt werden. Sie können einen Antrag auf einen zweiten Behälter unter abfalltonne@wzv.de stellen und wir werden prüfen, ob bei Ihnen die Bedingungen vorliegen.
Wenn die Papiertonne gemeinschaftlich genutzt wird, ist auch für die Wertstoffe zunächst eine gemeinsame Tonne vorgesehen. Bitte warten Sie die Auslieferung ab. Wenn Sie nach ein paar Wochen Nutzung feststellen, dass Sie mit dem Volumen nicht auskommen, melden Sie sich bitte. Sie erhalten dann einen zweiten Behälter.
Grundsätzlich ist eine gemeinsame Nutzung möglich.
Bitte warten Sie zunächst die Auslieferung der Behälter ab. Wenn Sie nach ein paar Wochen Nutzung feststellen, dass wirklich nur eine gemeinsame Tonne benötigt wird, melden Sie sich gern noch einmal.
Die Wertstofftonne wird alle 14 Tage geleert.
Wenn Sie im Sammelgebiet des WZV wohnen und bereits für Ihre anderen Gefäße den Vorstellservice gebucht haben, können Sie auch die Wertstofftonne kostenpflichtig vorstellen lassen. Im Sammelgebiet der RMG ist dies leider nicht möglich.
Die Behälter werden sukzessive ausgeliefert. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Sie erhalten Ihre Wertstofftonne bis spätestens 31.03.2026. Bis dahin nutzen Sie wie gewohnt den Gelben Sack weiter.
Nein, die Leerung der Wertstofftonnen beginnt erst ab dem 01.01.26.
Bitte benutzen Sie weiterhin Gelbe Säcke.
Die Wertstofftonne ist sowohl für Verpackungsabfälle aus Metall und Kunststoff da, genau wie der Gelbe Sack, aber eben auch für haushaltsübliche sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, also andere Gegenstände aus Plastik oder Metall, wie z.B. Schüsseln, Bürsten, Töpfe usw.
Das sind alles Wertstoffe, die zu schade für die Verbrennung sind und aus der Wertstofftonne in ein sinnvolles Recycling bzw. eine sinnvolle Verwertung überführt werden.
Verpackungsabfälle und Wertstoffe (auch verpackt in Gelben Säcken) können jederzeit kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.
Wenn Sie im Sammelgebiet des WZV wohnen und noch keine Wertstofftonne erhalten haben, bekommen Sie für den Zeitraum bis 31.03.26 vom WZV eine Rolle Gelbe Säcke. (Auslieferung über einen Ihrer Abfallbehälter). Außerdem wird der Recyclinghof Schmalfeld bis Ende März 26 Gelbe Säcke bereithalten.
Die Wertstofftonne hat ein Volumen von 240 l (wie Ihre blaue Papiertonne). Großanfallstellen wie z.B. Mehrfamilienhäuser oder Krankenhäuser erhalten 1.100 l Wertstoffbehälter.
Die bisherige PlusTonne wird ab dem 01.01.26 automatisch zur Wertstofftonne. Um Ressourcen zu schonen, wird der Behälter nicht ausgetauscht.
Die bisherige Jahresmiete in Höhe von 8,57 € jährlich entfällt automatisch. Eine Kündigung ist nicht notwendig.
Nein, aber die gebrauchten Verkaufsverpackungen sollten (wie derzeit bei der Sammlung im „Gelben Sack“) restentleert bzw. löffelrein sein.
Das gilt auch für die anderen Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall: Diese sollten frei von groben Verschmutzungen sein. Eine gründliche Reinigung ist nicht notwendig.
Nein, ausschließlich der Ihnen gestellte Behälter (schwarz mit orangefarbenem Deckel) wird bei der Sammlung geleert.